Onlinevergabe der Crangepässe
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Die Online-Vergabe der Crangepässe startet am Dienstag, 14. Mai, um 12 Uhr über die Website der Cranger Kirmes (www.cranger-kirmes.de). Mit den Crangepässen lässt sich beim Kirmesbesuch mehr aus dem Budget herausholen, entsprechend schnell waren die Schlemmerpässe in den Vorjahren ausverkauft. Online steht für Kirmesfans wieder ein Kontingent von je 4.500 Fahr- und Schlemmerpässen bereit. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, entscheidet ein Zufallsgenerator automatisch, wer bis zu 5 Schlemmerpässe und 10 Fahrpässe kaufen darf.
„Im Vorjahr haben sich über 4.600 Kirmesfans an der Vergabe beteiligt. Mehr als 18.000 Schlemmerpässe wurden angefragt“, freut sich Holger Wennrich über die große Beliebtheit der Crangepässe. Die Kaufmöglichkeiten für die begrenzte Menge von je 4.500 Schlemmerpässen und Fahrpässen wurden an 1.172 Personen vergeben. „Das System ist ebenso einfach wie gerecht und wird sehr gut angenommen“, so Wennrich. Dank des Zufallsprinzips kommt es nicht auf Schnelligkeit an, um sich online einen Crange-Pass zu sichern. Alle Interessierten können von Dienstag, 14. Mai (12 Uhr) bis Dienstag, 21. Mai (12 Uhr) an der Vergabe teilnehmen.
So funktioniert die Teilnahme
Pro Person ist nur eine Teilnahme an der Vergabe möglich. Mehrfachteilnahmen filtert das System automatisch heraus. Nach Abschluss der Teilnahme an der Vergabe von Crangepässen bekommen die Teilnehmenden mit etwas Glück am Donnerstag, 23. Mai, eine Benachrichtigung über die erfolgreiche Zuteilung der Crangepässe. Der Kauf der zugeteilten Crangepässe erfolgt dann von Dienstag, 4. Juni, bis Donnerstag, 6. Juni, im Ticketshop des Stadtmarketings Herne auf der Kirchhofstraße 5 in Herne-Mitte. Die Vorlage des Personalausweises in Verbindung mit der Gewinnbenachrichtigung ist zwingend erforderlich. Das Stadtmarketing Herne behält sich außerdem vor, Vollmachten zur Abholung durch Dritte zu prüfen. Nicht wahrgenommene Optionen auf Crangepässe verfallen nach dem 6. Juni 2024. Ein Versand der Pässe ist nicht möglich.
Verkauf an den Vorverkaufsstellen startet am 11. Juni
Allen, die in diesem Jahr kein Glück bei der Online-Vergabe hatten, bietet sich ab Dienstag, 11. Juni, eine zweite Chance. Dann beginnt der Verkauf des Hauptkontingents von je 10.500 Schlemmer- und Fahrpässen an insgesamt neun Vorverkaufsstellen im Ruhrgebiet, darunter die Herner Sparkasse auf der Amtmann-Winter-Str. 3 in Wanne-Mitte und der Ticketshop des Stadtmarketings Herne auf der Kirchhofstraße 5 in Herne-Mitte. Die Obergrenze liegt dort ebenfalls bei 5 Schlemmerpässen und 10 Fahrpässen pro Person.
Vorteile der Crangepässe
Die Fahr- und Schlemmerpässe der Cranger Kirmes und die darin gebündelten Crangetaler stellen seit mehr als zehn Jahren eine branchenweit außergewöhnliche Währung dar. Jeder Pass bietet einen Mehrwert von fünf Euro. Denn bei einem Verkaufspreis von 15 Euro enthält jeder Fahrpass 20 Crangetaler im Gegenwert von 20 Euro; jeder Schlemmerpass zum Preis von 20 Euro enthält 25 Crangetaler im Wert von 25 Euro.
Inhaber der Crangepässe erhalten zudem vier Rabatt-Gutscheine für die Filmwelt Herne (ermäßigter Kinotagspreis an einem Wunschtag, gültig bis zum 31.12.2024), den Mondpalast bzw. RevuePalast Ruhr (25% auf eine Vorstellung, gültig bis 31.10.2024), das Wananas (15% auf den Einzeleintrittspreis, gültig bis zum 31.10.2024) und die Stadtwerke Herne (36 Euro Rabatt pro Jahr in den Ökostromtarifen).
„Die Crangepässe sind ein Alleinstellungsmerkmal für die Cranger Kirmes und ein Gewinn für alle Beteiligten. Kirmesfans bekommen auf Crange mehr für ihr Geld und der Werbeeffekt stärkt die Marke Cranger Kirmes“, erläutert Holger Wennrich die Vorteile der Crangetaler. Mit dem Verkauf der Pässe finanziert das Herner Stadtmarketing die groß angelegte Werbekampagne für die Cranger Kirmes.
Gültigkeit
Die Crangetaler sind ausschließlich während des Kirmeszeitraums vom 1. bis zum 11. August 2024 einlösbar. Einzige Ausnahme ist der Familientag am Mittwoch, 7. August – an diesem Tag bieten die Schaustellenden viele ermäßigte Preise oder besondere Angebote. Die Fahrpässe gelten für die rund 50 Fahr-, Show- und Laufgeschäfte, wie z. B. Kettenflieger, Geisterbahn oder Riesenschaukel. Die Schlemmerpässe werden an allen gastronomischen Betrieben sowie darüber hinaus an allen Glücks- und Spielbetrieben als Zahlungsmittel akzeptiert. Dazu gehören beispielsweise Erfrischungsgetränke, Brezeln, Zuckerwatte oder Verlosungen und Geschicklichkeitsspiele wie Entenangeln. Bezahlt werden kann mit den Crangetalern auch in Kombination mit Bargeld. Barauszahlungen und Auszahlungen von Wechselgeld sind mit den Crangetalern nicht möglich.